Das Projekt – professionell, informativ, individuell und bedarfsgerecht

Das Projekt – professionell, informativ, individuell und bedarfsgerecht

Unser Angebot für Sportvereine

Das Projekt „Prävention von sexualisierten Grenzverletzungen im Sport“ richtet sich an alle Sportvereine im Kreis Offenbach, die Kinder und Jugendliche möglichst wirksam vor Übergriffen potenzieller Täter*innen schützen wollen. Finanziert wird es aus Mitteln des Sozialbudgets Hessen in Form der kommunalisierten Landesmittel, die vom Kreis Offenbach für das Projekt bereitgestellt werden.

Dadurch können alle Maßnahmen für die Vereine komplett kostenfrei angeboten und durchgeführt werden.

Durch unsere gute Kooperation mit der Sportjugend Hessen und der Kreisjugendförderung wird die Teilnahme an den Workshops für die Lizenzverlängerung als Übungsleiter*innen anerkannt. Ebenso von der Kreisjugendförderung für die Jugendleiter-Card (Juleica).

Der Sportkreis Offenbach unterstützt unsere präventive Arbeit ebenfalls.

Durch das Projekt, das seit 2019 Angebote für Sportvereine des Kreises Offenbach bereitstellt, soll das erforderliche Know-How in der Region so breit wie möglich gestreut werden, um einen möglichst hohen Schutz zu gewährleisten und Prävention von sexualisierter Gewalt als festen und nachhaltigen Bestandteil von Vereinsarbeit zu etablieren.

Das schreckt potenzielle Täter ab, schützt Kinder und Jugendliche und letztlich auch die Vereine.

In diesem Zusammenhang bieten wir verschiedene Trainings und Coachings an:

  1. Verschiedene Workshops für Vorstände, Übungsleiter*innen und Kindeswohlbeauftragte (Grundlagen, Fallmanagement, Gesprächsführung, Umgang mit Medien u.a.m.)
  2. Vorstands-/Leitungscoaching zur anforderungsorientierten Modifikation von Vereinsstrukturen
  3. Unterstützung bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes
  4. Begleitung im Fallmanagement
  5. Supervision für Vorstände und Kindeswohlbeauftragte im Verein
  6. Nachhaltigkeits-Coaching
  7. Eine Zertifizierung für Vereine ist in der Zukunft vorgesehen. Bereits absolvierte Maßnahmen werden dafür anerkannt werden.

Wir bieten vereinsinterne und vereinsübergreifende themenspezifische Workshops mit kleineren und größeren Gruppen an. Auch die Begleitung im Fallmanagement oder das Coaching für die Verantwortlichen im Verein gehört zu unseren Aufgaben.

Ob vereinsinterne Fortbildungen oder vereinsübergreifende: wir orientieren uns im Zuschnitt unserer Angebote an den Bedarfen der Vereine, an den Vorgaben der Dachverbände des Sports, an gesetzlichen Bestimmungen und an Anregungen durch die Teilnehmenden.

Jährliche Austauschtreffen, zu denen die Kreisjugendförderung einlädt, stellen flankierende Synergieeffekte her.

Wenn Sie selbst nicht unmittelbar in einen Vorfall involviert sind, aber jemanden unterstützen wollen, können Sie sich vertrauensvoll an die Beratungsstelle wenden!

Alle unsere Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.

Wer sind wir?

pro familia Dietzenbach ist eine anerkannte Beratungsstelle, die sich für die sexuellen und reproduktiven Rechte aller Menschen einsetzt. Einer der vielen Schwerpunkte unserer Arbeit ist die Prävention sexualisierter Gewalt in Sportvereinen.

Unter der Telefonnummer 06074 2265 finden Sie schnellstmöglich eine Anlaufstelle. Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns eine Mail schreiben. Sie werden so zeitnah wie möglich Antwort erhalten.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Welche Formen gibt es?

Keine Einwilligung

Alle Handlungen oder Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug, die NICHT einvernehmlich sind oder bei denen keine Einwilligung besteht, stellen Formen von sexualisierter Gewalt dar.

Verbal

Das können verbale Übergriffe sein, wie anzügliche Bemerkungen und Kommentare oder obszöne Blicke, Belästigung und Nötigung wie Betatschen, aber auch das Zusenden sexueller Inhalte oder Pornografie über digitale Medien.

Vergewaltigung

Die Vergewaltigung ist eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung, die mit dem sexualisierten Eindringen in den Körper einer Person ab 14 Jahren verbunden ist.

Straftat

Das Opfer wird mit Gewalt, Drohung oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage genötigt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden oder an dem:r Täter:in oder einer anderen Person vorzunehmen. Die Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Dies bedeutet, dass die Straftat strafrechtlich verfolgt werden muss, wenn diese der Polizei bekannt wird.